Preise
... der Fischereierlaubnisscheine für den Waginger SeeVoraussetzung für den Erwerb eines Erlaubnisscheines ist ein gültiger Staatsfischereischein.
Schwerbeschädigte erhalten eine Ermäßigung von 20 Prozent.
Beginn der Angelsaison:
1. Mai bis 31. Oktober
Ab 2021 gibt es nur noch eine Angelkarte Waginger See, die die bisherigen Wurm- und Blinkerkarten ersetzt.
Die Ausstellgebühr beträgt ab sofort € 3,00.
Die Preisgestaltung orientiert sich an der bisherigen Blinkerkarte und ist der beigefügten Preisliste zu entnehmen.
Ermäßigungen werden nicht mehr prozentual sondern nach festen Sätzen ge-währt, ab einer Behinderung von mindestens 50% und nur auf Monats- und Saisonkarten.
Die Nummer des Behindertenausweises ist auf dem Erlaubnisschein gut leserlich einzutragen.
Personen, die auf der Schwarzfischerliste stehen, erhalten während der Sperrfrist keinen Angelschein.
Voraussetzung für den Erwerb einer Angelerlaubnis ist ein gültiger, deutscher staatlicher Fischereischein oder bei ausländischen Staatsbürgern ein Gastfischereischein, den die zuständige Gemeinde zeitlich befristet und gegen Gebühr ausstellt.
Angelkarte Waginger See
- Tageskarte: 12,00 €
- 3-Tageskarte: 30,00 €
- Wochenkarte: 50,00 €
- Monatskarte: 100,00 €
- Saisonkarte: 190,00 €
Ermäßigung
- Schwerbeschädigte (mindestens 50 %) erhalten bei Vorlage ihres Behindertenausweises eine Ermäßigung auf Monats- und Saisonkarten.
Mitglieder des Angelvereins Waging erhalten ebenfalls Saisonkarten zum ermäßigten Preis von
€ 170,00 gegen Vorlage des Mitgliedsausweises. Eine zusätzliche Behindertenermäßigung ist nicht möglich!
Zu den obengenannten Preisen kommt jeweils eine Ausstellgebühr von € 3,00.